Die Vereinigung der Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker in der Schweiz (VKKS) bietet freiberuflichen Kunsthistoriker*innen Zugang zu AHV und Pensionskasse. Für Fragen stehen Ihnen die Ausgleichskasse Arbeitgeber Basel AK 40 bzw. die Geschäftsstelle der Pensionskasse Musik und Bildung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf die Mitgliedschaft in den Kassen entfällt, wenn Sie aus der VKKS austreten!
Portal ch.ch, Checkliste Selbstständigkeit: www.ch.ch/de/berufliche-selbstandigkeit/
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, KMU-Portal, Erste Schritte Selbstständigkeit:
Suisseculture Sociale, Merkblatt «Selbstständig erwerbend oder freischaffend?», 2021: https://www.tpunkt.ch/files/Selbststa%CC%88ndig-erwerbend-oder-freischaffend_Langversion_dt.pdf
Mehrfach Beschäftigten, das heisst jene Arbeitnehmer*innen, die mit kleinen Pensen bei verschiedenen Arbeitgebern angestellt sind, empfehlen wir, sich mit Fragen rund um die Ausgleichs- und Pensionskasse auseinander zu setzen.
Die VKKS gehört seit 2005 dem Arbeitgeber-Verband Basel an. Somit haben Sie als selbstständiges Mitglied die Möglichkeit, sich bei der Ausgleichskasse Arbeitgeber Basel AK 40 anzumelden. Auf der Website der AK 40 können Sie sich vorgängig informieren.
Um sich als selbstständig erwerbend anzumelden, nehmen Sie bitte mit Cathy Hollinger von der AK 40 Kontakt auf. Sie wird Ihnen die entsprechenden Unterlagen und Anmeldeformulare zustellen. Es genügt, eine Kopie des aktuellen VKKS-Mitgliederausweises oder des Antrags auf Mitgliedschaft beizulegen.
Viaduktstrasse 42, Postfach, 4002 Basel
Cathy.Hollinger(at)ak40.ch
+41 (0)61 285 22 20
Die VKKS konnte mit der Pensionskasse Musik und Bildung Mitte 2011 eine Vereinbarung unterzeichnen, die es unseren selbstständigen Mitgliedern erlaubt, der Kasse beizutreten. Dies gilt auch für Mitglieder, die mehrere feste Teilzeitanstellungen haben und die bisher wegen des gesetzlichen Mindestverdienstes keiner Pensionskasse beitreten konnten.
Auch hier ist die Anmeldung einfach: Auf der Website der Pensionskasse Musik und Bildung finden Sie alle Informationen zur Vorsorge unter «Unsere Angebote». Wählen Sie das Angebot, das Ihrem Fall entspricht. Unter der Rubrik «Formulare» gelangen Sie zu den einzelnen Anmeldeformularen. Füllen Sie diese gemäss entsprechendem Leitfaden aus. Die vollständigen Unterlagen schicken Sie bitte an die Pensionskasse Musik und Bildung. Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von der Pensionskasse Musik und Bildung die Vereinbarung und einen persönlichen Ausweis. Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der Pensionskasse Musik und Bildung gerne zur Verfügung. Voraussetzung für die Anmeldung bei der Pensionskasse ist die bestätigte Mitgliedschaft bei der VKKS.
Marktgasse 5, 4051 Basel
info(at)musikundbildung.ch
+41 (0)61 906 99 00